Tel. |
03641 386602 |
Fax |
03641 386603 |
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< Preise
| 9. Zahlung
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9.1, Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Andere Vereinbarungen
werden auf der Rechnung schriftlich festgehalten. Skontoabzüge sind unzulässig, wenn noch ältere
Rechnungen offen stehen, deren Fälligkeit bereits überschritten ist. Wechsel werden nicht als
Zahlungsmittel akzeptiert. Zahlungen sind rechtzeitig zu leisten, so dass der Auftragnehmer am
Fälligkeitstag über den Rechnungsbetrag verfügen kann.
9.2, Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten Forderung
aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
9.3, Der Auftragnehmer ist berechtigt, gegen Nachnahme zu liefern.
9.4, Bei Zahlung nach Fälligkeit ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4%
über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens
bleibt vorbehalten.
9.5, Bei Bereitstellung größerer Mengen von Roh- und Hilfsstoffen durch den Auftragnehmer, auf
Veranlassung des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine entsprechende
Anzahlung zu verlangen. Auch können dem Umfang der geleisteten Arbeiten entsprechende Teilzahlungen
gefordert werden. Solche Forderungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
| Eigentumsvorbehalt > |
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